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Brettspiel News: HCM Kinzel stellt Insolvenzantrag – vorläufige Verwaltung angeordnet

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Der Spieleverlag und Spielzeugvertrieb HCM Kinzel GmbH hat beim Amtsgericht Heilbronn einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht reagierte am 19. Mai mit umfassenden Sicherungsmaßnahmen und bestellte Rechtsanwalt Dr. Tibor Braun aus Stuttgart zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

Ziel der vorläufigen Verwaltung ist es, eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zu verhindern und die Voraussetzungen für eine mögliche Eröffnung des Hauptverfahrens zu prüfen. Dabei muss insbesondere geklärt werden, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.

Verbot der Verfügungen und Vollstreckungen

Im Rahmen der angeordneten Maßnahmen darf HCM Kinzel ab sofort nicht mehr eigenständig über sein Vermögen verfügen – dazu zählen Konten, Außenstände und andere finanzielle Mittel. Auch Zwangsvollstreckungen wurden gestoppt, mit Ausnahme unbeweglicher Vermögenswerte. Forderungen gegenüber HCM dürfen nur noch an den vorläufigen Verwalter geleistet werden.

Traditionsunternehmen mit Fokus auf Spiele

Gegründet wurde das Unternehmen 1993 von Helmuth Kinzel, basierend auf dessen jahrzehntelanger Erfahrung im Spielwarenvertrieb. Seit 2001 führen seine Söhne Markus und Christian Kinzel die Geschäfte. Das Portfolio umfasst Lern- und Kreativspielwaren, Puzzles, Experimentierkästen sowie zahlreiche Kinder-, Familien- und Partyspiele. Seit 2015 ist HCM auch als eigener Spieleverlag aktiv.

Aktuell ist das Spiel „Balloon Pop“ von Mikko Punakallio für den Deutschen Spielzeugpreis nominiert. 2023 war das international erfolgreiche „Next Station: London“ von Matthew Dunstan eines der drei Finalspiele beim Spiel des Jahres.

Wie geht es weiter?

Derzeit bestehen drei mögliche Szenarien:

  • Geordnete Sanierung des Unternehmens
  • Insolvenzplanverfahren mit möglicher Fortführung
  • Liquidation, was tiefgreifende Folgen für alle Beteiligten hätte

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftlichen Verhältnisse prüfen und dem Gericht einen Bericht vorlegen. Erst danach wird über die formale Eröffnung eines Hauptverfahrens entschieden.

Quelle:

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