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Crowdfunding: erste Klage in den USA

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Das beim Crowdfunding nicht immer alles gut gehen muß, zeigt leider das ein oder andere Projekt.

Dabei sind 810 Bieter des Projektes Asylum, ein Kartenspiel, auf gut 25.000 Dollar sitzen geblieben und warten seit Oktober 2012 auf die Erfüllung ihres Vertrages und der Auslieferung des Spiels. Die Firma Altius Management aus Nashville, Tennesee, hat seit Herbst 2013 die Kommunikation komplett eingestellt (u.a. ist die Website verschwunden und der Blog- bzw. TwitterAccount des Firmeninhabers gesperrt).

Nun wurde im Staat Washington Anklage erhoben.

Kickstarter selbst weist jegliche Verantwortung von sich und hebt den Plattformcharakter als Vermittlungszentrum hervor, bei denen Verträge zwischen Anbietern und Crowdfundern zustande kommen.

Nun gerät – mal wieder – das ganze Thema Crowdfunding in ein negatives Licht.

Zwei Thesen aus meiner Sicht hierzu:

  1. Das Crowdfunding kein Kaufhauseinkauf ist, weiß oder sollte jeder wissen, der sich auf ein „Wagnis“ dieser Art einläßt.
    Das ist am Ende wie beim Aktienkauf. Auch hier sollte ich mich, wenn ich eine sichere Anlage wünsche, eher auf Blue Chips konzentrieren oder mich über die Firma gründlich informieren, wenn ich ein Investment tätige
  2. Für mich hat jedoch auch die Firma Kickstarter eine gewisse Verantwortung. Auch wenn Sie sich analog der großen Versteigerungsplatttformen aus der Affäre zieht, sollte man dort wenigstens darüber nachdenken (und dieses ggf. kenntlicher machen), in wie weit ein Anbieter in vergangenen Projekten seinen Verpflichtungen nachgekommen ist oder nicht. Und wenn es nur über ein allgemeines Bewertungssystem ist.

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